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Sprachreisen als anerkannter Bildungsurlaub – Nachfrage steigt rasant an

Anspruch und Umfang: Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate in einer Firma vollzeitbeschäftigt ist, hat Anspruch auf eine Woche pro Jahr Bildungsurlaub. Dieser kann auch an zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf zwei Wochen vereint werden. Für die Inanspruchnahme gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Am besten man fragt beim Arbeitgeber nach und recherchiert selber gründlich. Der Arbeitgeber kann, bei Anspruch auf Bildungsurlaub, diesen nicht pauschal ablehnen. Er kann aber seinen Arbeitnehmer bitten, den Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen zu verschieben. Soll ein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt werden, muss er mindestens dreißig Wochenstunden umfassen.

Planung: Nur der Antragsteller auf Bildungsurlaub allein entscheidet, an welchem Programm zum Bildungsurlaub er teilnehmen möchte. Ausschlaggebend für seinen Arbeitgeber ist lediglich, dass die Maßnahme zur Weiterbildung den Richtlinien entsprechend anerkannt ist. Möchte der Antragsteller eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen, muss er seinen Anspruch von einem Jahr auf das nächste Jahr übertragen. Diesen Wunsch sollte er seiner Firma rechtzeitig schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen und gleichzeitig nachfragen, wann ein geeigneter Zeitpunkt dafür ist.

Gehaltszahlung: Während der Weiterbildung erhält man weiterhin sein reguläres Gehalt. Man kann aber auch an mehrwöchigen Bildungsurlaubskursen teilnehmen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen. Wichtig ist immer, dass man die geplante Bildungsmaßnahme unbedingt vorher mit seinem Arbeitgeber bespricht.

Antragsbearbeitung: Viele Bildungsministerien haben Fristen von bis zu zwölf Wochen für die Bearbeitung der Anträge auf Bildungsurlaub festgelegt. Deshalb sollte rechtzeitig mit der Planung begonnen werden. Möchte man den Bildungsurlaub für eine Sprachreise im Ausland nutzen, dann lässt man sich vom Sprachreise-Veranstalter beraten. Er kennt die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer und hilft gerne bei der Wahl von Sprachschule und richtigen Sprachkurs. Nach dieser Beratung sollte man mit seinem Arbeitgeber die Möglichkeiten der Freistellung in der Firma klären.

Viele weitere Infos, Hinweise und Tipps zum Bildungsurlaub: http://www.bildungsdoc.de/infos/auslandsaufenthalt/bildungsurlaub

Kurz-URL: http://www.123bildung.de/?p=651777

veröffentlicht von auf 4. Jun 2012. gespeichert unter Private Weiterbildung, Sprachen. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0. You can leave a response or trackback to this entry

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