Ab dem 20. Januar 2027 ist die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 grundsätzlich verpflichtend anzuwenden. Sie löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und gilt als EU-Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Für Hersteller, Integratoren, Importeure und Händler sowie für Unternehmen, die bestehende Maschinen wesentlich verändern, bedeutet der Wechsel neue Anforderungen und Anpassungsbedarf.
Die bewährten Grundprinzipien der Maschinensicherheit bleiben bestehen. Gleichzeitig berücksichtigt die neue Verordnung die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen deutlich stärker. So werden unter anderem Anforderungen an Steuerungssysteme, Cybersecurity, Software und selbst entwickelnde beziehungsweise autonome Systeme konkretisiert. Insbesondere der Schutz vor Manipulationen und sicherheitsrelevanten Cyberangriffen wird künftig zu einem Bestandteil der Maschinensicherheit.
Auch bei der technischen Dokumentation ergeben sich Änderungen. Betriebsanleitungen können grundsätzlich digital bereitgestellt werden, müssen jedoch bestimmte Anforderungen an Zugänglichkeit und Verfügbarkeit erfüllen. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Konformitätsbewertung angepasst. Eine weitere wichtige Neuerung ist, die erstmals ausdrücklich unionsrechtlich definierte „wesentliche Veränderung“: Werden Maschinen nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme wesentlich verändert, kann derjenige, der die Veränderung vornimmt, unter bestimmten Voraussetzungen zum Hersteller werden.
Bis zum 20. Januar 2027 bleibt nicht mehr viel Zeit. Unternehmen sollten die Umstellung daher jetzt angehen. Insbesondere bei länger laufenden Entwicklungs- und Umbauprojekten empfiehlt es sich, bestehende Prozesse frühzeitig zu überprüfen und an die neuen Anforderungen anzupassen. Dazu gehören beispielsweise Risikobeurteilungen, Prozesse für Software und Fernzugriffe, die technische Dokumentation sowie die Bewertung von Maschinenänderungen.
Um Fach- und Führungskräfte gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, bietet die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH das eintägige Kompaktseminar „Die neue Maschinenverordnung“ an. Im Seminar werden unter anderem die geänderten Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation, Security und künstliche Intelligenz, digitale Betriebsanleitungen, der Konformitätsprozess sowie die wesentliche Veränderung behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Cybersecurity, vernetzten Konzepten sowie Risikobeurteilung und Risikomanagement.
Das Seminar richtet sich unter anderem an CE-Beauftragte und CE-Koordinatoren, Konstrukteure, Elektroplaner, Soft- und Hardwareentwickler, Qualitätsmanager, technische Leiter, Instandhalter, Produktionsleiter sowie Verantwortliche für Maschinensicherheit, Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung.
Mit der frühzeitigen Auseinandersetzung mit der neuen Maschinenverordnung können Unternehmen die notwendigen Anpassungen rechtzeitig planen und ihre Prozesse auf die Anforderungen ab 2027 vorbereiten.
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