Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung die fünfte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, Aufstiegs-BAföG). Höhere Fördergrenzen, ein verbesserter Darlehenserlass und die Nichtanrechnung von Arbeitgeberzuschüssen sollen die finanzielle Belastung der Teilnehmenden weiter senken.
Katrin Zschau, zuständige Berichterstatterin:
„Das Aufstiegs-BAföG ist das zentrale staatliche Förderungsinstrument zur höherqualifizierenden Berufsbildung. Die Entwicklung der Förderzahlen zeigt, wie attraktiv dieses Instrument ist und was es leistet: 1997 wurden rund 49.000 Menschen gefördert. Im vergangenen Jahr waren es rund 186.000 – also fast viermal so viele. Über das Aufstiegsfortbildungsgesetz fließen dafür aktuell allein aus dem Bundeshaushalt dieses Jahr 876 Mio. Euro in die berufliche Bildung. Für die aktuell vorgesehenen Verbesserungen stellt der Bund ab 2028 zusätzlich weitere 21 Mio. Euro zur Verfügung und die Länder 6 Mio. Euro.
Hinter dem Aufstiegs-BAföG steht eine einfache Idee: Wer sich beruflich weiterqualifizieren möchte, soll die Chance dazu haben. Auch dann bzw. gerade dann, wenn der eigene Kontostand es nicht hergibt, Lehrgänge, Prüfungen oder den Lebensunterhalt allein aufzubringen.
Der Gesetzentwurf sieht mehrere konkrete Verbesserungen vor. Der Förderrahmen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 auf 18.000 Euro, beim Meisterstück verdoppelt er sich auf 4.000 Euro. Wer die Prüfung besteht, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des verbleibenden Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Alleinerziehende erhalten zudem einen höheren Kinderbetreuungszuschlag von 160 statt 150 Euro monatlich je Kind. Das alles reduziert die Kosten für Geförderte weiter.
Auch die Unterstützung durch Arbeitgeber wird erleichtert. Wenn Betriebe etwas zu den Fortbildungskosten beitragen, wird dieser Zuschuss künftig nicht mehr auf die staatliche Förderung angerechnet. Dadurch wird Bürokratie abgebaut.
Das Aufstiegs-BAföG gibt es seit 30 Jahren und man kann es zu Recht eine Erfolgsgeschichte nennen. Daran setzen wir mit dieser Novelle an. In Deutschland hat jede und jeder die Chance zum beruflichen Aufstieg, über den akademischen Weg, genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung. Im parlamentarischen Verfahren wird es für uns unter anderem darum gehen, wie die Förderung noch mehr mit veränderten Berufswegen Schritt halten kann. Manchmal ist eine zusätzliche Qualifikation auf derselben Stufe genau das, was Beschäftigte und Betriebe brauchen.“
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